Quittungen und Rechnungen
Die ordnungsgemäße Dokumentation der Verkäufe ist eine der wichtigsten Pflichten jedes Verkäufers auf unserer Plattform und bildet die Grundlage für Transparenz und die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Ein Kaufnachweis muss zuverlässig, fristgerecht und im Einklang mit den Gesetzen des jeweiligen Marktes sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform, die die Anforderungen an den Kundenservice festlegen, ausgestellt werden.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von einem Werktag nach Versand der Bestellung eine Quittung oder ein gleichwertiges Dokument zuzusenden. Dieses Dokument muss in der Amtssprache des Landes, in dem der Kauf getätigt wurde, erstellt sein, damit der Käufer dessen Inhalt vollständig verstehen kann. Die Nichtbereitstellung einer gültigen oder fristgerechten Quittung kann einen Verstoß gegen die Verkaufsregeln darstellen und zu den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform vorgesehenen Konsequenzen führen.
Fordert der Käufer die Ergänzung fehlender, gesetzlich vorgeschriebener Angaben – wie z. B. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Steuernummer – auf der Quittung, ist der Verkäufer verpflichtet, die notwendigen Änderungen innerhalb von einem Werktag nach Eingang einer solchen Anfrage vorzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Käufer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine gleichwertige Steueridentifikationsnummer während des Bestellprozesses angegeben und deren Aufnahme in den Kaufnachweis verlangt hat.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, eine Rechnung gemäß den geltenden Steuergesetzen auszustellen. Die Rechnung kann entweder in Papierform direkt der Sendung beigelegt oder elektronisch an die E-Mail-Adresse des Käufers gesendet werden. In beiden Fällen muss das Dokument klar, vollständig und mit den gesetzlichen Anforderungen des Marktes, in dem der Verkauf stattgefunden hat, übereinstimmen. Die Rechnung muss die vollständigen Angaben des Verkäufers und des Käufers, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (falls verlangt) sowie die IMEI-Nummer oder die Seriennummer für Mobilgeräte und elektronische Geräte enthalten, sofern dies gesetzlich oder durch Garantieverfahren vorgeschrieben ist. Darüber hinaus muss die Rechnung alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, wie Ausstellungsdatum, Dokumentnummer, Produkt- oder Dienstleistungsbezeichnung, Stückpreis netto, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag sowie den gesamten Bruttobetrag der Transaktion. Auf der Verkaufsrechnung ist der Versandkostenbetrag mit „0“ anzugeben.
Es ist strengstens untersagt, die Bankverbindung des Verkäufers auf der Rechnung anzugeben, da sämtliche Zahlungen für über die Plattform abgewickelte Transaktionen ausschließlich über autorisierte Zahlungssysteme erfolgen müssen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Käufer vor möglichen Betrugsversuchen und gewährleistet die finanzielle Sicherheit beider Parteien.
Differenzbesteuerung (VAT Margin Scheme)
Beim Verkauf von generalüberholten Geräten über unsere Plattform ist zu beachten, dass Transaktionen unter der Differenzbesteuerung durchgeführt werden können. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer nur auf die Marge des Verkäufers angewendet wird, d. h. auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis des Produkts. In solchen Fällen ist der Bruttoverkaufspreis der Endpreis für den Käufer, und auf der Rechnung wird kein gesonderter Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen, da er nicht auf den vollständigen Wert des Geräts berechnet wird. Der Verkäufer muss den Käufer auf dessen Anfrage hin darüber informieren, dass der Verkauf nach der Differenzbesteuerung erfolgt. Fragt der Käufer nach dem Umsatzsteuersatz oder nach dessen Anwendung, ist der Verkäufer verpflichtet, eine klare und vollständige Erklärung abzugeben, um eventuelle Unklarheiten hinsichtlich der steuerlichen Abrechnung zu beseitigen.