Verfahrensregeln im Falle von Verkäuferurlaub
Um die Kontinuität des Kundenservice und die fristgerechte Erfüllung aller Verkaufsverpflichtungen sicherzustellen, sollte ein Verkäufer, der einen längeren Urlaub oder eine andere Form der Abwesenheit plant, rechtzeitig organisatorische Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Verzögerungen und Problemen bei der Auftragsabwicklung zu minimieren.
Es wird empfohlen, dass der Verkäufer mindestens 30 Tage vor dem geplanten Abreisedatum alle Tausch- und Verkaufsangebote von der Plattform zurückzieht, um zu vermeiden, dass während des Abwesenheitszeitraums neue Bestellungen eingehen. Dadurch können Situationen verhindert werden, in denen Bestellungen nicht innerhalb der erforderlichen Frist erfüllt werden können, was sich negativ auf die Bewertung des Verkäufers und die Zufriedenheit der Käufer auswirken könnte.
Darüber hinaus ist der Verkäufer verpflichtet, eine Vertretung zu benennen, die während des Urlaubszeitraums die laufenden Prozesse weiterführt, insbesondere die Bearbeitung von Rücksendungen, Reklamationen, Anfragen und sonstigen Kundenanliegen. Diese Person sollte vollen Zugang zu den Systemen, Dokumenten und Werkzeugen haben, die erforderlich sind, um einen effektiven Kundenservice gemäß den auf der Plattform geltenden Standards zu gewährleisten.
Im Falle einer Abwesenheit (wenn diese mehr als 5 Arbeitstage dauert und auch das Vertretungspersonal nicht verfügbar ist), muss die Plattform im Voraus informiert werden. Es wird empfohlen, diese Mitteilung spätestens 14 Tage vor Beginn des Urlaubs zu machen. Die Information sollte per E-Mail übermittelt werden. Dieses Verfahren ermöglicht es der Plattform, alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die reibungslose Kontinuität der Verkaufsprozesse zu gewährleisten, und trägt dazu bei, ein hohes Maß an Kundenservice aufrechtzuerhalten sowie das Risiko von Beschwerden, negativen Bewertungen und Sanktionen infolge der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers zu minimieren.