Wenn ein Produkt während des Transports beschädigt wird, ist der Verkäufer verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu klären und die Interessen des Käufers zu schützen. Als ersten Schritt sollte der Verkäufer beim für die Lieferung verantwortlichen Spediteur eine formelle Anfrage oder Reklamation einreichen. Dies ist notwendig, um die Ursache des Schadens festzustellen und mögliche Entschädigungen geltend zu machen.
Der Käufer wird gebeten, eine vollständige Beweissammlung bereitzustellen, einschließlich klarer Fotos der äußeren Verpackung der Sendung, der sichtbaren Beschädigungen am Produkt selbst sowie des Versandetiketts mit der Sendungsnummer. Diese Unterlagen sollten dem Verkäufer so schnell wie möglich nach Entdeckung des Schadens übermittelt werden, um eine effiziente Abwicklung des Reklamationsverfahrens zu ermöglichen. In Fällen, in denen der Käufer die Originalverpackung nicht mehr besitzt, trägt der Verkäufer dennoch die volle Verantwortung für die Lösung des Problems und ist verpflichtet, das Reklamationsverfahren beim Spediteur einzuleiten.
Unabhängig von laufenden Untersuchungen oder Streitigkeiten mit dem Spediteur muss der Verkäufer dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist eine Lösung anbieten. Das bedeutet, dass der Verkäufer innerhalb von maximal 5 Werktagen nach Erhalt des zurückgesandten Produkts eine von zwei Optionen anbieten sollte: entweder den Umtausch des Artikels gegen ein neues Gerät mit denselben Spezifikationen oder die vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags. Diese Verpflichtung dient dazu, den Käufer vor übermäßigen Verzögerungen im Reklamationsprozess zu schützen und eine schnelle sowie zufriedenstellende Lösung sicherzustellen – unabhängig davon, wie lange der Spediteur für die Bearbeitung der Reklamation benötigt.